D1-Heilmittelverordnung

D1 – standardisierte Heilmittelkombination

 

Eine „Mini Reha“, die insbesondere bei komplexen Schädigungs- /Krankheitsbildern zum Einsatz kommt.

 

Die Therapie bei einer D1 Verordnung besteht aus mindestens 3 Bausteinen:

 

  • Physiotherapie/Krankengymnastik
  • Physikalische Therapie
  • Med. Trainingstherapie

 

Zeitlicher Aufbau:

 

  • 2-3 wöchige Therapie
  • täglich ca. 2-3 Stunden
  • bis zu 3 mal wöchentlich

 

Diese Therapiemaßnahme können wir über folgende Kostenträger erbringen:

 

  • gesetzliche Krankenversicherungen
eap neu

 

 

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